Unternehmern, die für Ihre Firma Dienstfahrzeuge anschaffen oder leasen, sind bei der Auswahl der Fahrzeuge keine Grenzen gesetzt. So ist es seit vielen Jahren schon gängige Praxis geworden, mit der Anschaffung hochpreisiger Fahrzeuge auf Firmenkosten die Zahlung von Unternehmergewinnen zu schmälern oder gar zu vermeiden. Denn alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Fahrzeuge anfallenden Kosten können als Betriebskosten geltend gemacht werden.
Das erklärt, wieso so viele hochpreisige Premium-Fahrzeuge stets die ersten Plätze der Zulassungsstatistiken des KFZ – Bundesamtes anführen. Diese Fahrzeuge sind letztendlich durch den normalen Steuerzahler mitfinanziert worden, da dem Staat erhebliche Unternehmenssteuern entgangen sind.
Diese klimaschädliche und nebenbei ungerechte Regelung könnte durch eine Begrenzung der Anschaffungskosten z.B. auf 30.000 Euro je Fahrzeug reformiert werden. Für Fahrzeuge ohne CO² – Ausstoß könnte man Sonderregelungen treffen. Ziel sollte jedenfalls sein, dass erzielte Unternehmergewinne nicht mehr durch einen teuren Fahrzeugpark künstlich klein gerechnet werden können.